Allgemeines Zivilrecht

Privatrecht, Bürgerliches Recht

Das Zivilrecht ist für die Regelung von Rechtsbeziehungen zwischen den natürlichen und juristischen Personen zuständig. Der Begriff des Zivilrechts wird sowohl im allgemeinen als auch im juristischen Sprachgebrauch gleichbedeutend zu den Begriffen des bürgerlichen Rechts und des Privatrechts verwendet. Zu dem Bereich des Zivilrechts gehören unter anderem Regelungen im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen oder etwa die drohenden Konsequenzen im Falle eines Vertragsbruches.

Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich des Allgemeinen Zivilrechts rechtssichere Vertragsgestaltung, außergerichtliche Beratung und die Prozeßführung vor den Zivilgerichten.