Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen
Das Gesellschaftsrecht gehört zu dem klassischen Tätigkeitsfeld. Die Beratungsleistung reicht von der Gründung einschließlich Fragen der Rechtsformwahl, über Umwandlungsvorgänge wie Verschmelzungen oder sonstige (Re-)Strukturierungsmaßnahmen.
Wir liefern Antworten auf Fragen der persönlichen Haftung von Vorständen, Geschäftsführern und des Managements im Rechtsverkehr nach Außen und im Innenverhältnis gegenüber den Gesellschaftern und der Gesellschaft.
Bei Familiengesellschaften gilt es, im Zuge des Ausscheidens eines Gesellschafters oder erforderlich werdender Umstrukturierungen Auseinandersetzungen vorbeugend zu vermeiden oder zu schlichten. Sowohl bei der Beratung von Gesellschaftern als auch auf Unternehmensseite setzen wir Feingefühl und wirtschaftlichen Sachverstand ein, gepaart mit langjähriger Erfahrung.