Leistungen
Unternehmensrecht
Unternehmensgründung, Unternehmensfinanzierung, Unternehmenskauf
Das Unternehmensrecht beinhaltet Regelungen zur Führung, zum Kauf oder Verkauf und der Rechtsstellung eines Unternehmens. Das Unternehmensrecht überschneidet sich dabei mit weiteren Rechtsgebieten und bildet die Querschnittsmaterie aus dem Handels-, Arbeits-, Steuer-, Konzern-, Kartell- und Wettbewerbsrecht. Besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das Steuerrecht.
Wir begleiten Unternehmer bei Unternehmensgründungen oder auch bei Unternehmenskäufen bzw. -verkäufen. Um bei intakten Unternehmen auch weiterhin einen reibungslosen Betrieb zu gewähren, übernehmen wir auf Wunsch die Ausarbeitung einer sinnvollen Nachfolgeregelung und führen bei Unternehmenskäufen Due-Diligence-Prüfungen durch. .
Durch entsprechendes steuerliches, juristisches sowie betriebswirtschaftliches Hintergrundwissen führen wir systematische Finanzplanungen durch und stehen Ihnen als Ansprechpartner bei Fragen zur Unternehmensfinanzierung zur Seite. Bei inner- und zwischenbetrieblichen Konflikten (z.B. Mobbing / Zahlungsstreitigkeiten) sowie bei Fragen zur Compliance für den Mittelstand (Vermeidung von Haftungs- und strafrechtlichen Risiken) können wir sinnvolle Lösungen für Ihr Unternehmen ausarbeiten.