Wirtschaftsrecht

Die interdisziplinäre Beratung bei der Vertragsgestaltung und -überprüfung von Vertriebssystemen sowohl auf Herstellerseite als auch auf Vertriebsunternehmensseite ist gängige Anforderung. Die Hilfe bei der Auswahl und Konzeptionierung von Vertriebsstrukturen in Form von Vertragshändler-, Franchise-, Handelsvertreter- oder Lizenzverträgen sowie sonstigen Formen von Kooperationen oder (Rahmen)Vereinbarungen wird dabei geboten. Die Erarbeitung aller Vertragsdokumente, Unterstützung des Mandanten bei den Vertragsverhandlungen und die Beratung bei dazugehörigen Fragen des Wettbewerbs-, Kartell- und Markenrechts einschließlich des sonstigen gewerblichen Rechtsschutzes gehören zum Kerngeschäft der Kanzlei.